In der föderalen Schweiz ist das Vorgehen bei einem Todesfall kommunal unterschiedlich geregelt. In der Regel erteilt das Bestattungsamt des Wohnortes den Angehörigen der verstorbenen Person gerne Auskunft. Dieser Leitfaden soll einen groben Überblick geben.
1. Todesbescheinigung / Todesmeldung besorgen
Bei Todesfall zu Hause infolge Krankheit: Benachrichtigen Sie den Hausarzt. Falls dieser nicht erreichbar ist, benachrichtigen Sie den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
Bei Todesfall im Spital oder Heim: Stirbt die Person in einem Spital oder in einem Heim, wird diese eine Todesbescheinigung ausstellen.
Bei Todesfall infolge eines Unfalls, eines Delikts oder Suizids: Bei sämtlichen Todesfällen nach Unfällen muss die Polizei benachrichtigt werden, die den genauen Hergang klärt.
Wichtig: Dies gilt nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch für Unfälle bei der Arbeit, im Haushalt und in der Freizeit.
2. Todesfall den Behörden melden
Innerhalb von 2 Tagen müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person den Todesfall dem Bestattungsamt oder dem Zivilstandsamt am Wohnort der verstorbenen Person melden. Je nach Wohnort muss der Todesfall dem Zivilstandsamt gemeldet werden.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung / Todesmeldung
- Schriftenempfangsschein / Familienbüchlein
- Pass / Identitätskarte
- Niederlassungsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern)
Die Behörden werden anschliessend die Todesurkunde ausstellen.
3. Todesanzeige zur Information Angehöriger, Freunde, Arbeitgeber
Die Gemeinde veröffentlicht gratis im Amtsblatt eine knappe amtliche Todesanzeige.
Am schnellsten erreichen Sie die Leute, die informiert werden müssen, mit einer Online-Todesanzeige. Eine Online-Todesanzeige kostet CHF 95.00.
Die Kosten einer klassischen Todesanzeige in der Zeitung betragen je nach Auflage, Grösse und Farbigkeit zwischen 500.00 und 4000.00 Franken.
4. Bestattung organisieren
Frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes und erst nach der Meldung bei den zuständigen Behörden darf die Bestattung stattfinden. Die Formalitäten der Bestattung sind in der Schweiz regional unterschiedlich geregelt. Das Zivilstands- oder Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person hilft in der Regel gerne bei den Details für die Bestattung weiter.
Kosten: Fragen Sie bei den Behörden nach, welche Leistungen kostenlos erbracht werden. Viele Gemeinden bieten eine unentgeltliche Bestattung an.
5. Erbschaft regeln
Auch beim Thema Erbschaft kommt der Schweizer Föderalismus zum tragen – abhängig vom letztem Wohnort ist der Ablauf der Erbschaftsverteilung und die dafür zuständige Behörde unterschiedlich. Die Behörden sind hier aber stets sehr hilfsbereit und informieren Sie über die Zuständigkeit und die Abläufe.
Wichtig für verheiratete Hinterbliebene: Güterstand auflösen. Bevor die Erbschaft aufgeteilt wird, werden die in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe gekauften Vermögenswerte und Schulden auf die beiden Eheleute aufgeteilt.
Weiterführende Links
- «Tod eines Angehörigen – was nun?» bei Pro Senectute
- Mehr zum Thema «Todesanzeigen» im Blog von tooyoo.ch