In Zusammenarbeit mit Interact Media Group (öffnet in neuem Tab)

Ihre Todesanzeige auch in der Zeitung

Manche Bekannte und Nachbarn lesen Todesanzeigen vor allem in der Zeitung. Wenn Sie möchten, erscheint Ihre Anzeige zusätzlich gedruckt – in Lokalzeitungen der Deutschschweiz.

  • Unverbindliche Offerte – gebucht wird nur mit Ihrer Zusage
  • Ihre Online-Todesanzeige wird für den Druck verwendet
  • Offerte und Rechnungsstellung erfolgen direkt über den Zeitungsverlag

Unverbindliche Offerte anfragen

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So funktioniert's

  1. Anfrage senden

    Mit dem Link zu Ihrer Online-Todesanzeige.

  2. Offerte erhalten

    Die Interact Media Group meldet sich und berät Sie.

  3. Zusagen

    Die Todesanzeige erscheint in der Zeitung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Anzeige in der Zeitung?

Das hängt von Zeitung und Grösse ab. Den Preis erhalten Sie mit der Offerte.

Muss ich die Anzeige neu gestalten?

Nein. Geben Sie im Formular den Link zu Ihrer Online-Todesanzeige an – sie kann direkt für den Druck verwendet werden.

Wann erscheint die Anzeige?

Die meisten Zeitungen erscheinen am Donnerstag, einige am Mittwoch oder Freitag. Liegt Ihre Zusage zur Offerte zwei Tage vor dem Erscheinungstag vor, erscheint die Anzeige in dieser Ausgabe.

Ist die Anfrage verbindlich?

Nein. Gebucht wird erst, wenn Sie der Offerte des Verlags zustimmen.

Wer erhält meine Angaben?

Nur die Interact Media Group, damit sie Ihnen eine Offerte senden kann.

Kann ich die Interact Media Group direkt kontaktieren?

Ja, per E-Mail an guido.helbling@img.ch oder telefonisch unter 044 244 34 34.