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Testament: Rechtliche Grundlagen, Checkliste und Vorlage für Ihren letzten Willen

Ein Testament zu verfassen gehört zu den wichtigeren Aufgaben im Leben. Mit einer guten Planung schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, ein gültiges Testament nach Schweizer Recht zu erstellen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick über das Schweizer Erbrecht. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir, sich von einem Notar oder Anwalt beraten zu lassen. Die Gesetze können sich ändern, besonders im Hinblick auf die Pflichtteilsreform.

Warum ein Testament verfassen?

  • Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach Schweizer Recht
  • Sie können innerhalb der Pflichtteile frei über Ihr Vermögen verfügen
  • Sie vermeiden mögliche Streitigkeiten unter den Erben
  • Sie können wichtige Wünsche festhalten, etwa zur Bestattung oder zur Versorgung von Haustieren

Die zwei Formen des Testaments in der Schweiz

1. Das eigenhändige Testament

Dies ist die einfachste Variante. Folgende Voraussetzungen müssen Sie nach Schweizer Recht beachten:

  • Von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen
  • Mit Datum (Tag, Monat und Jahr) versehen
  • Mit Ihrer Unterschrift versehen
  • Sie müssen urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein

Wichtig: Ein am Computer geschriebenes Testament ist auch in der Schweiz ungültig!

2. Das öffentliche Testament

  • Wird von einer Urkundsperson (meist ein Notar) erstellt
  • Muss von zwei Zeugen mitunterzeichnet werden
  • Bietet höchste rechtliche Sicherheit

Besonderheiten des Schweizer Erbrechts

Pflichtteile nach aktuellem Recht

  • Nachkommen: 3/4 des gesetzlichen Erbanspruchs
  • Ehepartner/eingetragene Partner: 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs
  • Eltern: 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs (nur wenn keine Nachkommen vorhanden)

Wichtig: Ab 1. Januar 2023 gelten neue, reduzierte Pflichtteile (nur noch für Nachkommen und Ehepartner)

Checkliste: Das gehört in Ihr Testament

  • Erbeinsetzung: Wer soll was erben?
  • Verteilung der freien Quote unter Berücksichtigung der Pflichtteile
  • Ersatzverfügungen für den Fall, dass ein Erbe vor Ihnen verstirbt
  • Auflagen oder Bedingungen für die Erben
  • Willensvollstrecker: Bestimmung einer Person, die den Nachlass verwaltet
  • Bestattungswünsche und andere persönliche Anordnungen

Mustervorlage für ein eigenhändiges Testament nach Schweizer Recht

Testament

Ich, [Ihr vollständiger Name],
geboren am [Geburtsdatum],
von [Heimatort/Bürgerort],
wohnhaft in [aktuelle Adresse],
verfüge letztwillig wie folgt:

1. Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen.

2. Als Erben setze ich ein:
   - Meinen Ehepartner [Name] zu [Anteil]
   - Meine Kinder [Namen] zu gleichen Teilen für den Rest

3. Als Willensvollstrecker ernenne ich:
   [Name und Adresse]

4. Bestattung:
   [Ihre Wünsche zur Bestattung]

[Ort], [Datum]

[Ihre Unterschrift]

Aufbewahrung des Testaments

In der Schweiz haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Bei der zuständigen kantonalen Behörde hinterlegen (empfohlen)
  • Beim Notar aufbewahren lassen
  • In einem Bankschliessfach deponieren
  • Zu Hause aufbewahren (weniger empfehlenswert)

Kosten im Überblick

  • Eigenhändiges Testament: Keine direkten Kosten
  • Öffentliches Testament: Je nach Kanton zwischen CHF 200 und CHF 1000
  • Hinterlegung: Geringe Gebühr (je nach Kanton)

Häufige Fragen zum Testament in der Schweiz

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Erstellen Sie dafür ein neues Testament und widerrufen Sie ausdrücklich alle früheren Verfügungen.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Erben. Im Gegensatz zum Testament kann er nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden und muss öffentlich beurkundet werden.

Welche Rolle spielt der Willensvollstrecker?

Der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass, bezahlt Schulden und verteilt das Erbe gemäss Testament. Die Ernennung ist besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen sinnvoll.